Leistungen und Kosten
Bau- und Architektenrecht:
Baurechtsstreitigkeiten unterscheiden sich von sonstigen Rechtsstreitigkeiten, da sie fast ausschließlich von technischen Fragen und Abläufen geprägt sind. Es kommt daher im Wesentlichen auf bauausführende Kenntnisse sowie die Umsetzung derselben in rechtliche Zusammenhänge an.
Ich berate und vertrete schwerpunktmäßig Unternehmen, Architekten und Privatpersonen in den Bereichen des
- privaten Baurechts (Werkvertrag nach BGB und VOB)
- öffentlichen Baurechts (Erlangung des Bauplanungs- rechts sowie der Baugenehmigung und Fragen des Nachbarschutzes)
- Architektenrechts (Vertragsgestaltung nach BGB, Honorarordnung HOAI)
Gesellschaftsrecht:
Der Bereich des Gesellschaftsrechts ist durch die verschiedenen gesetzlich geregelten Unternehmensformen sehr vielfältig und komplex.
Ich berate Existenzgründer, Einzelunternehmungen, Gesellschafter (Geschäftsführer) der verschiedenen Unternehmensformen (GbR, GmbH, KG) bei Fragen der
- Unternehmensgründung (Fragen der „richtigen“ Gesellschaftsform)
- Vertragsgestaltung
- Umwandlung der Gesellschaft
- Unternehmensnachfolge
sowie Fragen des
- Sozial- und Krankenversicherungsrechts (z.B. bei angestellten Familienmitgliedern)
Arbeitsrecht:
Ich berate und vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der
- Anbahnung und Begründung von Arbeitsverhältnissen
- Durchführung der bestehenden Verträge (Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis)
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Überwachung der Einhaltung der Rechte und Pflichten nach Vertragsbeendigung
Sonstiges:
Als längerfristigem (Beratungs-)Mandanten eröffne ich Ihnen die Möglichkeit, Online-Zugriff auf Ihre Akte zu erhalten. Sämtliche Dokumente werden hier zum Download zur Verfügung gestellt. Bei jeglichem Eingang erhalten Sie unaufgefordert eine E-Mail Benachrichtigung, so daß Sie sich jederzeit, auch außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende über den aktuellen Stand Ihrer Angelegenheit informieren können.
Ich übernehme für Sie als rechtschutzversichertem Mandanten die Korrespondenz mit Ihrem Versicherer als unentgeltlichen Zusatz-Service. Dies bedeutet, daß Sie nach Zusage der Erstberatung durch Ihre Versicherung keine weitere Korrespondenz mit dieser führen (müssen), sondern alle nachfolgenden Anfragen hinsichtlich des weiteren Rechtschutzes für die unterschiedlichen Verfahrensstadien (außergerichtliche Vertretung, gerichtliche Vertretung, ggfls. Berufung) durch mich erfolgen.
Kosten
Sie finden bei mir eine faire Honorargestaltung, jedoch keine Billigangebote. Mit Recht erwarten Sie von mir ein ausgewogenes Preis/Leistungsverhältnis. Daher lege ich großen Wert auf Kostentransparenz und Flexibilität in der Abrechnungsmethode.
Die Abrechnung der außergerichtliche Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist die ideale Lösung für Sie als rechtschutzversicherter Mandant. Aufgrund des Gegenstandswerts werden die Gebühren aus dem gesetzlichen Vergütungsverzeichnis entnommen.
Ihr Vorteil: Bei Vorliegen eines Rechtschutzfalles übernimmt die Versicherung die Kosten
Die Abrechnung der außergerichtlichen Tätigkeit auf Zeitbasis ist die für die laufende Beratung empfehlenswerte Methode. Sie schildern mir den voraussichtlichen Beratungsbedarf und ich ermittle anschließend auf Basis eines Leistungskatalogs den angemessenen Stundensatz. Bei der Abrechnung erhalten Sie eine genaue Aufstellung der für die Beratung aufgewendeten Zeit.
Ihr Vorteil: Volle Kostenkontrolle
Die Abrechnung der außergerichtlichen Tätigkeit auf Pauschalbasis eignet sich für eine zielorientierte Tätigkeit, bei der ich den Arbeitsaufwand einschätzen kann, z.B. für die Erstellung von Arbeits- oder Dienstverträgen aber auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Ihr Vorteil: Die Leistung wird zum vorher festgelegten Preis vollumfänglich erbracht
Die Abrechnung der gerichtlichen Tätigkeit erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Ich bin verpflichtet, mindestens die dort vorgesehenen Gebühren zu erheben.
Ihr Vorteil: Kostentransparenz
Selbstverständlich gebe ich Ihnen einen Überblick über die voraussichtlich entstehenden Gebühren und schätze das Prozeß- sowie das Prozeßkostenrisiko für Sie ab.